Bestellerprinzip Wer? Wie? Was?

Was ist das Bestellerprinzip?

Die Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohungsmietverträgen soll neu geregelt werden. Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt. Sprich, wer bestellt, der bezahlt.

Wann trat das Bestellerprinzip in Kraft?

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches Bestellerprinzip ebenso wie Mietpreisbremse regelt, wurde am 27. März 2015 verabschiedet. In Kraft trat das Gesetz zum 1. Juni 2015.

Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf?

Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung von Wohnungsmietverträgen gelten. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben werden.

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Unser Unternehmen arbeitet bereits heute nach diesem Grundsatz – mit Erfolg. Denn wir wissen, dass zufriedene Eigentümer gern bereit sind, die Kosten für die erfolgreiche und professionelle Vermietung ihrer Immobilie zu übernehmen.